Kapitel vom 22.08.1879: Die monatlichen und jährlichen Pflichten.
Unser Vater kam auf den Artikel der hl. Regel zu sprechen, der unsere monatlichen Verpflichtungen betrifft und allen voran auf die brüderliche Zurechtweisung.
Es liegt im Geist des hl. Stifters, dass der Obere beurteilt, was jetzt schon beobachtet werden kann und was erst später. Nun haben wir bisher die brüderliche Zurechtweisung nicht praktiziert, weil sie voraussetzt, dass die Seelen sie auch entgegenzunehmen im Stande sind. Das große Übel der Seelen aber ist nach der Meinung der Guten Mutter die Unwissenheit unseres Verstandes. Dieses Übel sei schlimmer für den Ordensmann als die Begierlichkeit des Fleisches. Es hindert uns nämlich zu erkennen, dass unser Heil darin liegt, ganz Gott zu gehören und folglich hindert es uns daran, uns ganz seinem Dienst hinzugeben. Es wäre somit auch hier zu fürchten, dass mehr als ein Oblate nicht einsehen würde, dass sie Gott zuliebe auch das ertragen müssen, was unserer Natur am schwersten fällt: das Mittel aber, diese Finsternis zu zerstreuen, ist die brüderliche Zurechtweisung. Mit ihrer Hilfe würden wir dies Tag für Tag besser verstehen, bis zu dem Tag, wo wir das volle Licht besäßen.
Jeden Monat sollte aber die Rechenschaft abgelegt werden. Der Hl. Stuhl will zwar nicht, dass man dies zu einer strengen Verpflichtung macht, besonders was die Dinge betrifft, die über die hl. Regel hinausgehen. Rom hat dies wegen gewisser Missbräuche, die in manchen Frauenorden vorkamen, abgeschafft. Wir hingegen sollten uns nicht scheuen, unsere Rechenschaft mit großer Offenheit vorzunehmen.
Das geschehe in aller Einfachheit.
Monatlich gibt es auch noch die Unterhaltung mit dem geistlichen Gefährten, wenn man einen solchen hat. Dieser Dialog soll mit viel Freimut und Herzlichkeit ablaufen. Der geistliche Gehilfe muss vor allem meiden, von oben herab zu reden und einen autoritären Ton zu gebrauchen.
Jedes Jahr finden geistlichen Exerzitien statt. Wichtig ist dabei, dass sich diese Exerzitien nicht vom Geist des Institutes entfernen. Sollte ein Oblate fremde Seelenführung brauchen, soll er sie wenigstens während der hl. Einkehrtage nicht beanspruchen.
Jedes Jahr werden die Zellen, Professkreuze, etc. durch das Los neu verteilt, diese Praxis erhält den Geist der Losschälung. Unser Vater empfiehlt uns zuletzt, das heiligste Herz Jesu eifrig zu verehren. Da ist unsere Wohnung, da liegt das Ziel unserer klösterlichen Regeltreue. Denn gerade unserer Familie hat der Herr diese Andacht (durch die hl. Margareta Maria Alacoque) anvertraut.
Gehorsam: Unser Vater bat uns, diese Woche unsere Treue Gott gegenüber zu verdoppeln, und das für unsere Brüder und unsere Schüler. Vergessen wir nicht, dass dem Gebet für die uns anvertrauten Seelen allerhöchste Wirksamkeit bei Gott innewohnt.
