Exerzitienvorträge 1894

      

4. Vortrag: Der Gehorsam.

Heute Morgen sagte ich, es wäre vielleicht gut für uns, wenn wir eine strengere Ordensregel hätten, um unsere Anfänge auf stabilere Grundlagen und klarere Begriffe zu stellen. Das sagte ich heute Morgen. Nachdem ich aber gründlich nachgedacht habe, wiederhole ich das heute Abend nicht mehr. Wenn wir nämlich das Gelübde des Gehorsams gut und richtig verstehen, wird uns klar werden, dass es „semper et pro semper“ (Anm.: „immer und für jeden Fall“) verpflichtet, dass es für uns das 13. Gebot Gottes ist. Wir besitzen damit so starke und feste Bande, dass wir gute und heilige Ordensleute werden können. Oder führen wir mit dem Gehorsam kein abgetötetes Leben? Ist unser aller Alltagsleben nicht ein beständiges Opfer? Ihr steht größtenteils in der Erziehungsarbeit, im Lehrberuf an der Jugend: Nichts ist aber härter und schwieriger als diese Art Arbeit. Es ist zwanzig Mal leichter, Schreiner, Maschinenschlosser oder Gießer zu sein als diese Arbeit gut zu verrichten. Eure Tätigkeit ist die anstrengendste und aufregendste.
Es bedarf wirklich vieler körperlicher Kraft und noch mehr seelischer Energie, um sie gut zu erledigen. Kein anderes Amt verlangt solchen Einsatz. Wenn ich mitunter etwas weitherzig erschien, ein bisschen nachsichtig gegen manche von euch, wenn ich nicht genügend Acht gab auf die Erlaubnisse, die ich euch einräumte, und die man missbrauchen konnte, darf man mir das nicht zum Vorwurf machen. Ich weiß, was ihr auszuhalten und was ihr zu leiden habt. In anderen Orden, die sich nicht so ausschließlich dem Unterricht widmen, kann man mitunter etwas freie Zeit haben, Entspannung und Ruhe finden. Deren Beschäftigung weisen mehr Abwechslung auf. Bei uns ist das jeden Tag das Gleiche, niemals eine Unterbrechung. Das ist somit eine äußerst mühselige Arbeitsweise, das gebe ich zu. Hier steckt eine ganze Schatzkammer von Abtötungen, die der gute Kapuzinerpater in unsere Regel aufnehmen wollte.

Jetzt, wo die Exerzitien sind, wollen wir uns ihre Strengheiten und Trockenheiten gern zunutze machen. Profitieren wir großmütig von allem, was wir dem Herrn zu geben und zu opfern haben. Lassen wir von diesen Schätzen und von all den kostbaren Perlen nichts verloren gehen. Jetzt, wo wir für uns ganz allein sin, ruhen wir aus in jener Ruhe, von der unser Herr spricht: „Venite, requiescite pusillum.“ (Anm.: „Kommt und ruht ein wenig aus.“). Werft einen Blick in eure eigene Vergangenheit, Kindheit und Jugendzeit, die Jahre eurer Vorbereitung auf den Priester- und Ordensstand, auf euer Leben, seit ihr unserer Kongregation angehört. Ihr habt gelitten. Fragt euch, ob ihr nicht auch unserem Herrn etwas zu leiden gegeben habt. Betrachtet all diese Dinge im Einzelnen, eins nach dem anderen und ruht eure Seele ganz sanft in der Ruhe und im Vertrauen bei unserem Herrn aus. Das wird sich wie eine Salbe oder Balsam über eure Wunden und Leiden breiten. Und das soll ja der Nutzen dieser Tage der Einsamkeit sein.

Ich lege euch nicht ausdrücklich die Sammlung und das Stillschweigen ans Herz. Es wäre in der Tat demütigend, wenn es dieser Aufforderung bedürfte. Denn würde einer die Notwendigkeit dieses Ernstes nicht begreifen, dem würde ich den Rat geben, auf diese Einkehrtage zu verzichten. Er möge mich um Erlaubnis fragen, in der Stadt spazieren zu gehen, und ich gäbe sie ihm. Da kann er dann plaudern nach Herzenslust.

Ihr sollt euch vielmehr im Frieden und unter den Blicken Gottes unterhalten: „Venite et requiescite.“ Ruht aus im Gedanken an die Liebe, die Gott zu euch hat. Vergesst eure Sünden und Undankbarkeiten, da Er sie selbst vergessen will. Kommt wieder zur inneren Ausgeglichenheit. Wir aber wollen jetzt zum Gelübde vor allem verstehen müssen, ist, dass es unser ganzes Leben einhüllen muss. Wem schulden wir an erster Stelle Gehorsam? Dem Papst, dem Generaloberen (Anm.: „Zu dem Zeitpunkt war P. Brisson der Generalobere!“), dem Hausoberen, sagen die Satzungen. All denen also, die in der Kraft eines Auftrags, den der Gehorsam ihnen übertragen hat, befehlen. Wir schulden ihn allen unseren Satzungen, besonders dem Kapitel, das vom Gehorsam handelt. Die Gesamtheit und jede Einzelheit unseres Lebens fällt unter den Gehorsam: Aufstehen, Betrachtung, hl. Messe, Mahlzeiten, Arbeiten, Schlafengehen: Das alles regelt das Gelübde des Gehorsams.

Unser Gelübde legt uns eine strikte Verpflichtung auf. Wir dürfen uns nicht als Seminaristen betrachten, die so recht und schlecht ihre Tagesordnung betrachten. Unsere Verpflichtung unterscheidet sich wesentlich davon. Und das lastet auf allen Punkten unseres Ordenslebens ohne Ausnahme. Letzteres besteht nämlich ausschließlich aus Akten des Gehorsams. Alles, was nicht unter dem Antrieb des Gehorsams geschieht, ist unser unwürdig. Wir können uns legitimer weise selber von keinem Gehorsam dispensieren außer aufgrund einer Erlaubnis, die selbst wieder einen neuen Gehorsam darstellt, der sich an die Stelle des ersten setzt.

Ich hoffe, von diesen Exerzitien an können unsere verschiedenen Häuser damit beginnen, ein strengeres Leben des Gehorsams zu führen, weil wir fast gar keine Laienhilfskräfte mehr beschäftigen und so leichter ein echtes Gemeinschaftsleben führen können. Wir halten uns jedenfalls an das, was die Satzungen vorschreiben. Wenn ich heute Morgen sagte, wir könnten wohl noch kein vollständig klösterliches Leben führen, dann täuschte ich mich. Unser gesamtes Ordensleben ist in seiner ganzen Vollkommenheit in unseren Satzungen enthalten. So wollen wir uns von jetzt an daran machen, unsere Satzungen vollkommen zu beobachten. Dann sind wir ohne Einschränkung gute Ordensmänner. Das ist für uns eine wesentliche Verpflichtung, die wir nicht mehr länger auf die lange Bank schieben dürfen. In Zukunft haben wir die Hindernisse nicht mehr, die uns belasteten. In St. Bernhard wie in allen anderen Kollegien und Häusern muss die hl. Regel auf die gleiche Weise mit derselben Sorgfalt und derselben Treue eingehalten werden, und das auf eine wirklich klösterliche Weise. Nach zwanzig Jahren Existenz, zwanzig Jahren mühsamer Vorbereitung, geben wir uns nun endlich daran, wirkliche Ordensmänner zu werden. Jedermann beginne damit sogleich nach diesen Exerzitien.

Wir sollten alle unser ganzes Herz darangeben und einen echten Anfang setzen. Die Oberen aller Häuser haben künftig die Pflicht, die hl. Regel ganz, nicht bloß in den großen Linien, also selbst in den kleinsten Details üben zu lassen.

Gehen wir einige dieser Details durch und sehen wir nach, wie weit sich unser Gehorsam erstreckt.

Wir betreten nicht die Zellen der anderen, die Regel verbietet es. Warum aber? Ich brauche ein Buch. Was ist da denn zu fürchten? Ich will ja damit nicht aufsässig sein. Nein, die Satzungen empfehlen, es nicht zu tun, und wir wollen diese treu beobachten. Was allen unseren Gemeinschaften nottut, ist gerade, dass wir uns an die geschriebene Regel halten. Der persönliche Gehorsam, der Gehorsam gegenüber den Vorgesetzten, wird gut beobachtet. Dank der Gnade Gottes habe ich nie Widersetzlichkeiten bei irgendeinem Ordensmann erlebt. Was man nicht selben Maß bei uns findet, ist der blinde und treue Gehorsam dem Niedergelegten gegenüber, dem, was „marque“ (Anm.: „schriftlich markiert, deutlich gemacht.“) ist, wie man in der Heimsuchung sagt. Noch einmal, ich wiederhole ja immer die gleichen Dinge, es ist wie der Refrain am Schluss von Strophen, von Volksliedern, wo auch immer die gleichen Verse wiederkehren, damit sie sich leichter dem Gedächtnis einprägen. So wiederhole auch ich unaufhörlich, damit jeder sich tief von der Wahrheit durchdringe, dass unser ganzes religiöses Leben im Gelübde des Gehorsams beschlossen ist. Dass es ein schwerer Verstoß, eine grobe Unordnung ist, wenn man gewohnheitsmäßig der Regel zuwiderhandelt.
Man übergeht eine einzelne Vorschrift der hl. Regel: Das ist gewiss keine Todsünde, so wenig wie eine leichte Verleumdung oder eine kleine Lüge Todsünden sind. Wenn ihr aber mit solch kleinen Akten des Ungehorsams beginnt und daraus immer größere Verstöße werden, ihr also mehr und mehr das Joch des Ungehorsams beginnt und daraus immer größere Verstöße werden, ihr also mehr und mehr das Joch des Gehorsams abschüttelt, welches ist dann der Zustand eures Gewissens? Ihr habt den Gehorsam gelobt und haltet ihn nicht. Ihr habt diese Last auf eure Schultern zu nehmen versprochen und das unter schwerer Sünde, wollt sie nun aber nicht tragen, werft sie zu Boden und behaltet nur einen unbedeutenden Teil der Last? Nun, dann seid ihr, wie euch alle Theologen sagen, im Zustand der schweren Sünde.

So, meine Freunde, müssen wir das Gelübde des Gehorsams verstehen. Wie streng sollen wir das doch beurteilen! Ja, das wollen wir in Zukunft so halten, gleichgültig, wie man anderswo darüber urteilt. Im Seminar handelt einer, der gegen die Hausordnung verstößt, oft und freiwillig dagegen verstößt, gewiss schlecht. Aber er kann immer noch ein guter Seminarist sein, er kann sich durchaus nicht im Zustand der Verdammung befinden. Ein schlechter Seminarist kann ein passabler Pfarrer, sogar ein guter Pfarrer werden. Ich habe solche gekannt. Ein Ordensmann hingegen, ein Novize, der seine Ordensregel nicht hält, steht tief unter einem Seminaristen, tief unter einem Weltmenschen, der dieselben Dinge täte wie ein Ordensmann.

Wir tun also gut daran, nachzudenken während dieser Einkehrtage, was der Gehorsam von uns verlangt. Der Gehorsam, der sich auf sämtliche Akte unseres Lebens erstreckt, der Gehorsam, der die Luft ist, in der sich unser ganzes Leben abspielen soll.

Alles ist eingeschlossen, alles abgegrenzt, alles gebunden und belebt vom Gehorsam. Wer das in diesen Exerzitientagen voll erfasst, der wird sich auch danach richten, er wird leben und das Glück finden: „Vir obediens loquens victorias.“ (Anm.: „Der Gehorsam wird vom Siegen sprechen.“). Das ist ein echt sieghaftes Leben, eine ununterbrochene Folge von Triumphen.

Wie eben gesagt, wollen die Satzungen, dass man jedem Vorgesetzten gehorcht. Sie wollen, dass man jedem Oberen Hochachtung und Liebe entgegenbringt wie wohlerzogene Kinder ihrem älteren Bruder gegenüber, der den Vater vertritt. Oder  einem anderen Familienmitglied, das die Familie leitet, so als wäre es der Vater selbst. Machen wir uns mit unserem ganzen Herzen daran, halten wir uns treu an die Verbote und andere Sondervorschriften der Satzungen. Ich kann hier nicht auf alle Details eingehen. Ich erwähne nur das eine im Besonderen, dass wir die Zellen der Mitbrüder ohne Erlaubnis nicht betreten sollen. Das soll uns in jedem Fall und ohne Ausnahme gelten. Da sind z.B. zwei Beichtväter oder zwei Lehrer, die eine gesonderte Unterhaltung benötigen: Sie mögen sich an die hl. Regel halten und die Erlaubnis einholen, wenn der Gehorsam nach Tisch gegeben wird. So soll man immer verfahren, wenn man eine Erlaubnis braucht.

Hat man eine Allgemeinerlaubnis nötig, etwas anderes ist es, wenn man zur Notengebung zusammenkommt, erbitte man diese Allgemeinerlaubnis, beachte aber wohl, dass man von Zeit zu Zeit wie in der Heimsuchung erneuere, z.B. jeden Monat.

Schreibt euch das auf vergesst es nicht in der Zukunft. Die Satzungen verbieten z.B. auch, ohne Erlaubnis des Oberen Briefe zu schreiben (Anm.: „Diese und andere Vorschriften finden sich nicht mehr in den neuen Satzungen.“) Der Obere beurteilt, ob eine mehr oder weniger unterbrochene Korrespondenz mit dem oder jenem angebracht ist. Sämtliche Briefe, bestimmen die (Anm.: „ersten“) Satzungen weiter, sollen dem Oberen vorgelegt werden, der berechtigt ist, sie zu öffnen und zu lesen. Man halte sich an diesen Brauch, dass man einen Brief bringt, diesem dem Oberen aushändigt, der ihn öffnet und liest, wenn ihm das nötig oder nützlich erscheint, und dann dem übergibt, an den er adressiert ist. Unsere Briefe mögen darum unverschlossen abgeliefert werden. Es bleibt der Diskretion des Oberen überlassen zu entschieden, ob er einen Blick in den Brief wirft oder nicht. Diese Vorschrift der Satzungen ist sicher vernünftig und ihre Nichtbeachtung kann enorme Folgen haben, die die Verantwortung der Oberen belasten. Gestern noch erhielt ich einen Brief vom Erzbischöflichen Ordinariat von Paris, worin man mich fragt, wie es möglich sei, dass ein Oblate direkt an das Ordinariat schreibt, aus eigener Machtvollkommenheit, um die „Litterae testimoniales“ zu erlangen. Würde dieser Oblate, der in einem gewissen Kolleg wohnt, seine hl. Regel beobachten, hätte er es sich sicher nicht einfallen lassen, so mir nichts dir nichts die Erzbischöfliche Kurie, die ihn in keiner Weise kennt und von seiner Existenz überhaupt keine Ahnung hat, um die Litterae testimoniales zu bitten, die er ohne Weiteres und auf der Stelle bekommen hätte auf das Zeugnis seiner Vorgesetzten hin. Das sind so die kleinen und großen Dinge, die die Verwaltung einer Kongregation so mühevoll machen. Was mag man von uns denken und welche Vorstellung wird man sich von uns machen? Man wird denken, das sind aber unbesonnene, leichtsinnige Menschen, die wie Krähen Nüsse abreißen. In deren Häusern werden die jungen Leute offenbar nicht überwacht.
In Paris ist soeben etwas Schwerwiegendes geschehen, das viel von sich reden macht: Der Direktor eines wichtigen Seelsorgewerks, der Ordensmann ist, ließ es sich einfallen, an den Chefredakteur einen politischen Artikel zu schreiben, der ihn mit viel Aufhebens veröffentlichte. Das trug ihm die Suspendierung durch den Erzbischof von Paris ein. Sein Oberer hat ihn durch einen anderen ersetzt. Dieser Makel wird immer auf diesem Ordensmann bleiben, der dabei ein guter und würdiger Priester ist, ein Mann mit Geist und Eifer, der viel Gutes bei der Jugend vollbringt. Welchen Einfall und welche Notwendigkeit hatte er, solch einen Brief an derlei Leute zu schreiben? Hätte er diesen Brief erst seinen Oberen vorgelegt, ob sich dann wohl solch ein Skandal ereignet hätte?

Jedes Mal, wenn ihr einen Brief zu schreiben habt, der außerhalb eurer speziellen und genau bestimmten Zuständigkeit liegt, die euch übertragen sein mag als Ökonom, Oberer, Lehrer oder Seelenführer, also außerhalb alles dessen, was zu eurem genau definierten Ressort gehört, ich wiederhole es und drücke mich ganz genau aus, dann schreibt nie ohne Erlaubnis und übergebt eure Briefe nur geöffnet eurem Vorgesetzten.

Die Oberen sollen diskret und feinfühlig sein. Z.B. bei den Seelenführungsbriefen, die ein Priester schreibt oder empfängt. Er hat die Erlaubnis zur Kontrolle derselben, man hielt die Gründe dafür offenbar für ernst genug. Der Hausobere wird selbstverständlich die Diskretion haben, sie nicht zu lesen. Er wird aber dennoch gut daran tun, sie wenigstens zu öffnen, bevor er sie aushändigt. Oder es handelt sich um intime Familienbriefe, vertrauliche Mitteilungen, peinliche oder traurige Dinge, die man nicht einem anderen anvertrauen möchte. Auch hier sollen die Hausoberen sehr diskret und zurückhaltend sein. Sie werden so viel Fingerspitzengefühl aufbringen, das nicht zu lesen, weil es das Herz ihrer Untergebenen verletzen könnte. Letztere mögen aber trotzdem all ihre Briefe offen abgeben und immer geöffnet empfangen. An ihnen ist es, dem Oberen ganz einfach zu sagen, es täte ihnen leid, wenn dieser einen vertraulichen oder heiklen Brief zur Kenntnis nähme. Und am Oberen ist es, in aller Feinfühligkeit zu urteilen, was zu tun ist. In solch intime Briefe, Briefe auch der Seelenführung, wenn sie sich häufig folgen, überhaupt in regelmäßige Korrespondenzen mit dem oder der, schleichen sich leicht kleine Schlangen ein, die eines Tages, wie die Schrift sagt, groß werden und jene verschlingen, die sie handhaben. Jeder Briefverkehr bleibe also unter der Aufsicht und Verantwortung des Oberen, der in aller Diskretion und allem Zartgefühl handeln möge.

So sei man auch allen übrigen Vorschriften des durch die Satzungen empfohlenen Gehorsams treu, treu jedem Artikel der Satzungen. Denn unser ganzes Leben sollte, wie gesagt, belebt werden durch den Gehorsam: Das Aufstehen, die Betrachtung, die hl. Messe, die verschiedenen Übungen des Tages, die Ämter, Freizeiten und Mahlzeiten, alles soll gezeichnet sein vom Gehorsam. Lassen wir es hierin aber in einem Punkt fehlen, dann steht uns die Beichte zur Verfügung. Denn der Gehorsam ist die erste unserer Verpflichtungen und die wichtigste.

Ich möchte heute auf keine weiteren Einzelheiten eingehen, vielleicht kommen wir noch auf einige Punkte zurück. Geht selbst während dieser Einkehrtage alle Pflichten eures Ordenslebens durch. Haltet inne und bestärkt euch darin auf eine klare und energische Weise. Das möge jeder tun, da wir alle ein Herz und eine Seele bilden sollten. Unser modus vivendi (Anm.: „Art, wie man vorgeht“) sei überall der gleiche. Wenn wir in jedem Haus so weit gekommen sind, wird sich alles Übrige leicht im Gehorsam verwirklichen lassen.

Ich preise Gott, dass er diese Stunde kommen ließ, wo wir in einer wirklichen Klostergemeinschaft leben können, wo wir nicht mehr geteilt und die Gegenwart von Fremden behindert sind. Mögen unsere Hilfskräfte noch so guten Willen beibringen, man kann nie verlangen, dass sie voll in unseren Geist eindringen und unsere Ordensregel komplett befolgen.

Ein letztes Wort: Um wirklich ein gemeinsames Leben zu leben, ein Leben des Gehorsams, brauchen wir geeignete, gutwillige und gut vorbereitete Mitglieder. Wir haben kaum welche, leider, wir sind in so kleiner Zahl. Bitten wir darum den Herrn der Ernte, er möge Arbeiter in seinen Weinberg senden. Das ist für uns eine Gewissenssache. Wie kommt es, dass ein Landpfarrer in gottlosen Gegenden Berufe finden kann, während wir überhaupt keine gewinnen, wir, die wir inmitten so vieler junger Menschen, die von uns christlich erzogen werden, leben und wirken. Warum sollten wir nicht Eifer zeigen, anderen von dem Glück weiterzugeben, dieses Leben mit uns zu teilen? Haltet darüber eure Betrachtung! Möchte doch jede unserer Hausgemeinschaften eine wirklich klösterliche werden, dann wird Gott uns seinen Segen nicht verweigern.