Kapitel vom 18.12.1879: Das Direktorium. Die besonderen Wünsche.
Unser Vater rief uns nochmal die Empfehlungen ins Gedächtnis, die er uns beim letzten Kapitel bezüglich des Direktoriums ausgesprochen hatte: Wir sind umso mehr dazu verpflichtet, weil unser Kommunitätsleben durch unsere äußeren Tätigkeiten zerrissen und gespalten ist. Wir haben weder Refektorium noch Arbeitssaal für uns allein. Darum müssen wir ein Zentrum finden, wo wir uns versammeln können, und dieses Zentrum wird, in Ermangelung eines äußeren, ein ganz inneres sein müssen, die Übung unseres Direktoriums. Im Übrigen verschafft diese Übung unserer Seele sehr reiche Erleuchtungen. Es ist ein Faktum, dass einfache Frauen durch diese Übung die Kenntnis der Geheimnisse Gottes erlangt haben.
Der hl. Franz v. Sales nimmt uns von Anfang an jedes andere Band außer dem Band der Liebe weg. Er wollte in der Tat für seinen Orden einzig und allein die freiwillige Verpflichtung zur Liebe ohne die drei Gelübde, weil er überzeugt war, dass, wer sich in dieser Übung bewährt, zur Vollkommenheit des christlichen Lebens gelangt. Es wäre gut, wenn wir alle bis Ostern das Gelübde der Nächstenliebe machen würden. Dieses Gelübde würde uns nicht unter Sünde verpflichten, es wäre einfach ein Versprechen Gott gegenüber, gegen das wir nicht verstoßen möchten. Wir werden uns dabei sehr wohl fühlen.
Die Gute Mutter hegte eine große Verehrung für solche Gelübde. Mit ihrer Hilfe hielt sie sich immer ganz nahe bei Gott auf.
In den Wünschen, die unser hl. Stifter zu Beginn des Direktoriums formuliert, gebraucht er Worte, wie andere Ordensgründer es gewöhnlich nicht tun. Er betont nicht seine Unfähigkeit. Vielmehr, wie erleuchtet von einer Lehren zeitigen würden. Er stimmt im Voraus einen prophetischen Hymnus an.
Fügen wir zu den Übungen des Direktoriums die Geduld hinzu in den täglichen kleinen Peinen, z.B. die Kälte! Fror er an den Füßen, so bat er Gott um Verzeihung für alle Schritte, die er nicht nach seinem hl. Willen getan hatte. Fror an den Händen, bat er Gott um Vergebung für die Handlungen, die er sich ohne Erlaubnis seiner göttlichen Güte herausgenommen hatte.
