Kapitel vom 10.07.1879: Die staatlichen Gesetze für den Unterricht. Die täglichen Handlungen.
(Anm.: „Ein anderer als P. Marcheaux hat niedergeschrieben.“)
Unser Vater teilt uns den Ausgang der Abstimmung mit, in der die Abgeordneten des Parlamentes die Gesetze des höheren Unterrichtes beschlossen haben. Er teilt der Kommunität die Hoffnungen unseres Bischofs mit. Der Bischof hofft nämlich, unsere Genossenschaft den Folgen dieser Gesetze entziehen zu können. Er bittet, dass wir alle unsere Gebete für dieses Anliegen vereinigen. Darum ordnet unser Vater eine Novene an, während der die Ordensgemeinde alle Tage drei Vaterunser, drei Ave Maria und drei Anrufungen unserer heiligen Stifter betet. Außerdem bittet er uns, im gleichen Anliegen unsere Gute Mutter privat anzurufen. Danach fährt unser Vater fort, die hl. Regel vorzulesen, und zwar den Punkt der täglichen Verpflichtungen. Die täglichen Handlungen müssen in einer Tagesordnung geregelt sein, die für alle Häuser der Kongregation verbindlich ist. Diese Tagesordnung ist zurzeit im St. Bernhard-Kolleg im Gebrauch. Sollte ein Haus aus irgendeinem Grund von dieser allgemeinen Regel abweichen wollen, kann dies nur mit einer ausdrücklichen Ermächtigung des P. General geschehen.
Eine der wichtigsten Übungen der Genossenschaft ist die der Gegenwart Gottes. Da der Gedanke an die Gegenwart Gottes aber nicht unaufhörlich unserem Geist präsent sein kann, besonders zurzeit des Studiums, ist es notwendig, dass wir wenigstens von Zeit zu Zeit unseren Geist in die Nähe unseres guten Meisters zurückführen. Auf diese Weise werden unser Wille, unser Urteil und alle unsere Fähigkeit jederzeit vor Gott gegenwärtig sein, selbst dann, wenn unser Geist mit den Studien und Arbeiten unseres Amtes beschäftigt ist.
Die hl. Regel schreibt für das Studium eine feste Zeit vor. Alle sollen sieben Stunden am Tag arbeiten. Darin ist die Zeit des Unterrichts der Klassen einbegriffen. Wer kein bestimmtes Amt bekleidet, soll jeden Tag sieben Stunden dem Studium widmen. Natürlich dürfen diese Studien variieren, doch sollte auch dies dem Oberen unterbreitet werden, was Zeit und Art der Studien betrifft. Unser Vater beschließt das Kapitel mit der Lektüre der Tagesordnung, wie sie in der hl. Regel enthalten ist, und worin jeder der hauptsächlichen Übungen Zeit und Dauer zugewiesen sind.
