Kapitelvorträge für die Oblaten 1873-1899
Von der Gewissenserforschung. Beide Gewissensprüfungen sollen täglich gemacht werden, wie es das Direktorium angibt: die erste gegen Mittag, die zweite am Abend. Die genaue Zeit wurde noch nicht festgelegt. Das Partikularexamen bildet eine Ausnahme.
Von der Gewissenserforschung.
Beide Gewissensprüfungen sollen täglich gemacht werden, wie es das Direktorium angibt: die erste gegen Mittag, die zweite am Abend. Die genaue Zeit wurde noch nicht festgelegt.
Das Partikularexamen bildet eine Ausnahme.