Kapitelvorträge für die Oblaten 1873-1899

      

Von der Gewissenserforschung.

Beide Gewissensprüfungen sollen täglich gemacht werden, wie es das Direktorium angibt: die erste gegen Mittag, die zweite am Abend. Die genaue Zeit wurde noch nicht festgelegt.

Das Partikularexamen bildet eine Ausnahme.